Der Bitkom hat sich zu den Plänen der Bundesjustizministerin für ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt geäußert. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst betont dass digitale Gewalt kein Randphänomen sei sondern ein schwerer Angriff auf Würde, Privatsphäre und Sicherheit von Menschen. Der Digitalverband fordert sowohl schnell wirksame Maßnahmen zur sofortigen Löschung als auch eine strafrechtliche Klarstellung.
Digitale Gewalt als schwerer Angriff auf Persönlichkeitsrechte
Wintergerst erklärt dass ein aktueller öffentlicher Fall in bedrückender Deutlichkeit zeige was digitale Gewalt anrichten kann. Sie verletzt nicht nur Persönlichkeitsrechte und zerstört Vertrauen sondern kann Betroffene zudem massiv entwürdigen.
Digitale Gewalt ist keine Bagatelle und kein Randphänomen sondern ein schwerer Angriff auf Würde, Privatsphäre und Sicherheit von Menschen. Man muss ihr mit einer klaren gesellschaftlichen Haltung und einer starken rechtsstaatlichen Antwort entgegentreten.
Diese Einordnung ist bedeutsam weil sie digitale Gewalt auf dieselbe Stufe stellt wie physische Übergriffe was die Schwere des Problems unterstreicht. In der digitalen Welt können Angriffe auf die Persönlichkeit ebenso verheerend sein wie in der analogen Welt oft mit noch größerer Reichweite und Dauerhaftigkeit.
Deepfake-Pornografie als besonderes Problem
Deepfake-Pornografie ist nach dem Persönlichkeitsrecht heute bereits verboten. Es gelingt allerdings kaum die Rechte der Betroffenen schnell und konsequent durchzusetzen. Für Betroffene zählt dass Deepfakes umgehend gelöscht werden nicht erst nach Monaten.
Deepfakes sind durch Künstliche Intelligenz manipulierte Videos oder Bilder die täuschend echt wirken können. In pornografischem Kontext werden oft Gesichter von Personen ohne deren Einwilligung auf Körper in expliziten Szenen montiert. Diese Technologie hat in den letzten Jahren durch verbesserte KI-Tools an Zugänglichkeit gewonnen was das Problem verschärft.
Das zentrale Problem ist nicht dass es keine rechtliche Grundlage gibt sondern dass die Durchsetzung zu langsam ist. Während rechtliche Verfahren Monate dauern können verbreiten sich die Deepfakes viral und verursachen massiven Schaden für die Betroffenen.
Forderung nach eigenen Straftatbestand
Ein eigener Straftatbestand kann sinnvoll sein weil er die staatliche Verfolgung stärkt und Betroffene entlastet die sonst selbst aktiv werden und Kosten tragen müssen. Derzeit müssen Opfer digitaler Gewalt oft zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen was nicht nur kostspielig ist sondern auch eine zusätzliche Belastung für bereits traumatisierte Personen darstellt.
Ein eigener Straftatbestand würde bedeuten dass die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen tätig werden müssen ähnlich wie bei anderen schweren Straftaten. Dies würde die Betroffenen entlasten und gleichzeitig die Schwere der Tat gesellschaftlich klarstellen.
Die strafrechtliche Klarstellung verdeutlicht zudem die Schwere der Tat und nimmt die Strafverfolgungsbehörden in die Pflicht. Dies sendet ein wichtiges Signal sowohl an potenzielle Täter als auch an die Gesellschaft dass digitale Gewalt nicht toleriert wird.
Zweigleisiger Ansatz: Schnelle Löschung und Strafverfolgung
Bitkom fordert einen zweigleisigen Ansatz. Erstens braucht es schnell wirksame Maßnahmen wie Trusted Flagger und eine gut ausgestattete Aufsichtsbehörde für die unmittelbare Löschung.
Trusted Flagger sind besonders geschulte Personen oder Organisationen die problematische Inhalte auf Plattformen melden können. Ihre Meldungen werden von den Plattformen priorisiert behandelt was eine schnellere Reaktionszeit ermöglicht. Dieses System hat sich bereits beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz bewährt.
Eine gut ausgestattete Aufsichtsbehörde ist entscheidend um die Einhaltung der Löschpflichten zu überwachen und bei Verstößen einzugreifen. Ohne wirksame Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten bleiben gesetzliche Vorgaben oft wirkungslos.
Zweitens ist eine strafrechtliche Klarstellung nötig die die Schwere der Tat verdeutlicht, die Strafverfolgungsbehörden in die Pflicht nimmt und so die einzelnen Betroffenen entlastet. Diese Kombination aus präventiver schneller Löschung und nachgelagerter Strafverfolgung soll sowohl den unmittelbaren Schaden begrenzen als auch eine abschreckende Wirkung entfalten.
Relevanz für die Gaming- und Online-Community
Digitale Gewalt betrifft auch die Gaming-Community wo Belästigung, Cybermobbing und unerwünschte Verbreitung persönlicher Inhalte verbreitet sind. Die Maßnahmen gegen Deepfakes und digitale Gewalt könnten auch den Schutz in Gaming-Plattformen und Social-Media-Bereichen verbessern.
Die Gaming-Industrie hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen gegen toxisches Verhalten ergriffen. Ein stärkerer rechtlicher Rahmen würde diese Bemühungen unterstützen und klarstellen dass digitale Gewalt strafrechtliche Konsequenzen haben kann unabhängig davon ob sie in einem Spiel, auf Social Media oder anderswo stattfindet.
Die Bundesjustizministerin plant das neue Gesetz gegen digitale Gewalt einzubringen. Die Stellungnahme von Bitkom zeigt dass die Tech-Branche die Problematik ernst nimmt und konkrete Lösungsvorschläge einbringt.



