Gericht zwingt Meta zur Kasse: 30 Millionen Euro für die Deutsche Telekom

Gericht zwingt Meta zur Kasse: 30 Millionen Euro für die Deutsche Telekom

Der Facebook-Konzern Meta muss rund 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 11. Februar 2026 ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz und stellte damit klar: Wer das Netz der Telekom zum Transport seiner Daten nutzt, schuldet dafür eine Vergütung – auch wenn kein expliziter Vertrag existiert.

Was steckt hinter dem Streit?

Jahrelang hatte Meta den Bonner Konzern für den Transport von Daten bezahlt. Über das Telekom-Netz riefen Millionen Nutzer in Deutschland täglich Facebook, Instagram und WhatsApp auf. 2021 stellte Meta diese Zahlungen schlicht ein. Die Telekom lieferte die Daten dennoch weiter – und zog gleichzeitig vor Gericht. Das Landgericht Köln verpflichtete Metas Tochtergesellschaft Edge Network daraufhin zur Zahlung von rund 20 Millionen Euro. Da das Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf einen längeren Zeitraum von mehr als drei Jahren umfasste, stieg die Summe nun auf rund 30 Millionen Euro (Aktenzeichen VI-6 U 3/24).

Edge Network hatte im Verfahren argumentiert, dass überhaupt keine Zahlungspflicht bestehe. Die Telekom erbringe schließlich keine Leistung gegenüber Meta, sondern gegenüber ihren eigenen Endkunden, die ja den Datenabruf veranlassten. Das Gericht sah das anders: Die Datenübertragung durch das Telekom-Netz stelle eine eigenständige, werthaltige Leistung dar, für die ein Vergütungsanspruch bestehe.

Keine Revision – aber der BGH könnte noch das letzte Wort haben

Eine Revision ließ der Senat in Düsseldorf nicht zu. Meta kann allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Gibt der BGH dieser statt, wird das Verfahren automatisch als Revisionsverfahren fortgeführt. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig. Ob Meta diesen Schritt geht, war zunächst nicht bekannt.

Gegenseitige Vorwürfe gab es im Verfahren reichlich: Beide Seiten beschuldigten sich, ihre Marktmacht kartellrechtswidrig auszunutzen. Das Gericht ließ diese Vorwürfe gegenüber der Telekom nicht gelten – verwies aber darauf, dass Edge Network über erhebliche Gegenmacht verfüge, da Meta den Datenverkehr theoretisch auch über andere Netzbetreiber hätte leiten können.

Das eigentliche Ziel: Ein Präzedenzfall

Die 30 Millionen Euro sind für einen Konzern wie Meta Kleingeld – allein im letzten Quartal 2024 erzielte das Unternehmen einen Nettogewinn von über 20 Milliarden US-Dollar. Der Telekom geht es denn auch weniger um den Betrag selbst als um das Prinzip. Eine Telekom-Sprecherin erklärte, das OLG habe die Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr durch das eigene Netz eine werthaltige Leistung darstelle.

Das Urteil fällt in die sogenannte „Fair-Share“-Debatte, die europäische Netzbetreiber seit Jahren führen. Ihr Argument: Ohne leistungsfähige Netzinfrastruktur könnten datenintensive Dienste wie Facebook, YouTube oder Instagram gar nicht existieren. Die Kosten für Ausbau und Betrieb dieser Netze tragen die Telekommunikationsunternehmen weitgehend allein, während Tech-Konzerne den Großteil des generierten Datenverkehrs verantworten. Andere Netzbetreiber wie Vodafone zahlt Meta bislang nicht – das macht das Düsseldorfer Urteil zum Einzelfall, der aber eine europäische Signalwirkung haben könnte.

Für Gamer ist das Thema nicht abstrakt: Ob Online-Multiplayer, Streaming-Dienste oder Cloud-Gaming – all das setzt auf genau die Infrastruktur, um deren Finanzierung hier gestritten wird. Wie diese Debatte endet, dürfte langfristig auch beeinflussen, wer die Rechnung für das schnelle Netz bezahlt.

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