Router

USA verbieten Import neuer Router: Auch Gaming-Hardware betroffen

Die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC hat am Montag den Markt für Netzwerkhardware auf den Kopf gestellt. Ab sofort dürfen in den USA keine neuen Router für Verbraucher mehr zugelassen werden, sofern sie nicht vollständig im Inland hergestellt wurden. Das betrifft nicht nur den Zusammenbau, sondern die gesamte Produktionskette: Design, Chips, Software und Fertigung müssen ausschließlich aus den USA stammen und von Firmen mit amerikanischen Eigentümern geleistet werden.

Das Problem liegt auf der Hand: Router, die diese Kriterien erfüllen, gibt es schlicht nicht. Selbst amerikanische Marken wie Netgear oder Linksys lassen ihre Geräte in Asien fertigen und verwenden Chips von Herstellern wie Qualcomm, Broadcom oder MediaTek, die ebenfalls im Ausland produzieren. Auch deutsche Hersteller wie AVM mit ihrer beliebten Fritzbox-Reihe sind betroffen. Die Geräte werden zwar in Berlin entwickelt und in Europa gefertigt, haben damit aber keinerlei Chance mehr auf eine Zulassung in den Vereinigten Staaten.

Bereits zugelassene Modelle dürfen weiter verkauft werden

Für Spieler in den USA gibt es einen kleinen Trost: Router, die bereits eine FCC-Zulassung besitzen, dürfen weiterhin genutzt und verkauft werden. Allerdings bringt eine Regeländerung vom Dezember einen gravierenden Haken mit sich: Auch Firmware- und Software-Updates für diese Modelle wären ab sofort eigentlich unzulässig. Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt Sicherheitsupdates und Kompatibilitätsfixes immerhin noch bis zum 1. März 2027. Was danach passiert, steht in den Sternen.

Für Gaming-Router bedeutet das: Neue Modelle mit den neuesten WLAN-Standards, optimierter Latenz oder speziellen QoS-Funktionen werden auf absehbare Zeit nicht mehr auf den US-Markt kommen. Hersteller wie ASUS, TP-Link oder Razer müssten ihre komplette Produktion in die USA verlagern, um weiterhin Geräte verkaufen zu dürfen. Angesichts der geringen Margen im Consumer-Bereich erscheint das unrealistisch.

Ausnahmegenehmigungen mit absurden Auflagen

Theoretisch können Hersteller Ausnahmegenehmigungen beantragen. Die Auflagen lesen sich allerdings wie eine Abschreckungsstrategie: Für jedes einzelne Modell muss ein separater Antrag gestellt werden. Darin sind unter anderem die komplette Firmenstruktur, alle Eigentümer ab fünf Prozent Anteil, sämtliche Bestandteile mit Herkunftsland, alle Immaterialgüterrechte und eine detaillierte Begründung offenzulegen, warum das Gerät nicht in den USA hergestellt wird. Zusätzlich muss ein verbindlicher Plan zur Verlagerung der Produktion in die USA vorgelegt werden, inklusive quartalsweiser Fortschrittsberichte.

Die Anträge gehen je nach Produkt entweder an das Verteidigungsministerium oder das Ministerium für Heimatsicherheit. Genehmigungen werden nur befristet erteilt und können jederzeit widerrufen werden. Als Begründung für das weitreichende Verbot nennt die FCC nationale Sicherheitsbedenken und verweist auf nicht näher genannte Geheimdiensterkenntnisse. Konkrete Argumente, weshalb hypothetisch in den USA hergestellte Router sicherer wären als ausländische, liefert die Behörde nicht.

Orientierung am Drohnenverbot

Das Konzept orientiert sich am Verbot neuer ausländischer Flugdrohnenmodelle, das die FCC kurz vor Weihnachten verkündet hatte. Dort wurden vor einer Woche die ersten drei Ausnahmegenehmigungen erteilt. Ob sich der bürokratische Aufwand bei Routern für den Massenmarkt rechnet, darf bezweifelt werden.

Was genau unter die Definition eines Routers fällt, bleibt derweil vage. Die FCC verweist auf eine Publikation des Normungsinstituts NIST, wonach Router Datenpakete zwischen vernetzten Systemen weiterleiten. Das könnte eine breite Palette von Geräten umfassen, von WLAN-Repeatern bis hin zu Smartphones im Hotspot-Modus. Wie streng die Behörde die Regelung in der Praxis auslegt, wird sich zeigen.

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