Nintendo muss in Frankreich 35 Millionen Euro zahlen. Die Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat den Switch-Hersteller wegen des bekannten Joy-Con-Drift-Problems zu einem Strafvergleich verpflichtet — der zweithöchsten Sanktion, die die Behörde je ausgesprochen hat.
Was ist Joy-Con-Drift?
Joy-Con-Drift bezeichnet einen technischen Defekt an den Analog-Sticks der Nintendo-Switch-Controller: Die Konsole registriert Eingaben, obwohl der Spieler den Stick gar nicht berührt. Das Phänomen führte weltweit zu Beschwerden, da es das Spielen erheblich beeinträchtigt und dazu zwingt, entweder teure Ersatz-Controller zu kaufen oder auf den Reparaturservice zurückzugreifen.
Fünf Jahre Ermittlungen
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoß gab eine Beschwerde des französischen Verbraucherverbands UFC-Que Choisir im September 2020. Nach mehrjährigen Ermittlungen übergab die DGCCRF den Fall 2025 an die Staatsanwaltschaft Nanterre. Konkret wirft die Behörde Nintendo vor, bereits ab 2018 von dem Defekt gewusst, ihn aber erst nach der Beschwerde im Jahr 2020 öffentlich kommuniziert zu haben. Durch das Schweigen hätten viele betroffene Spieler unnötigerweise neue Controller gekauft, anstatt den Garantieservice in Anspruch zu nehmen.
Auf europäischer Ebene hatte zudem der Verbraucherverband BEUC 2021 bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Eine koordinierte EU-weite Aktion führte schließlich 2023 dazu, dass Nintendo defekte Joy-Con auch nach Ablauf der Garantiezeit kostenlos repariert.
Nintendo akzeptiert, bestreitet aber Schuld
Nintendo of Europe hat den Strafvergleich angenommen. Gegenüber der Zeitung Le Monde betonte das Unternehmen jedoch, dass die Zahlung kein Schuldeingeständnis darstelle. Neben der Geldstrafe muss Nintendo auf seiner französischen Webseite einen Hinweis auf die als irreführend eingestuften Praktiken veröffentlichen. Die 35 Millionen Euro fließen in den französischen Staatshaushalt — betroffene Spieler erhalten keine direkte Entschädigung.
Was bedeutet das für Spieler?
Für Switch-Besitzer mit driftenden Joy-Con ändert sich durch das Urteil praktisch wenig: Die kostenlose Reparatur außerhalb der Garantiezeit, die Nintendo seit 2023 anbietet, besteht weiterhin. Das Verfahren setzt dennoch ein Signal — und zeigt, dass europäische Verbraucherschutzbehörden bereit sind, auch gegen einen der bekanntesten Gaming-Konzerne vorzugehen.
Quelle: DGCCRF (französische Verbraucherschutzbehörde), heise online