Was ist Cybermobbing?
Cybermobbing – auch Cyberbullying genannt – bezeichnet systematisches, wiederholtes Belästigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Demütigen einer Person über digitale Kanäle. Der entscheidende Unterschied zu einem einzelnen Vorfall oder einem hitzigen Streit online: Cybermobbing ist gezielt, dauerhaft und richtet sich wiederholt gegen dieselbe Person.
Die Kanäle sind vielfältig: soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Foren, Gaming-Plattformen, Kommentarbereiche oder E-Mail. Cybermobbing kann rund um die Uhr stattfinden, kennt keine geografischen Grenzen und ist durch die Möglichkeit der Anonymität für Täterinnen und Täter besonders niedrigschwellig.
Vom verwandten Begriff toxisches Gaming unterscheidet sich Cybermobbing durch den systematischen Charakter: Während toxisches Verhalten im Gaming oft situativ und anonym zwischen Fremden entsteht, ist Cybermobbing häufig gezielt auf eine bestimmte Person ausgerichtet und wird über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten.
Formen von Cybermobbing
Cybermobbing ist ein Sammelbegriff für verschiedene Verhaltensweisen, die jeweils eigene Bezeichnungen tragen:
Harassment
Anhaltende, gezielte Belästigung durch beleidigende, bedrohliche oder demütigende Nachrichten – per Chat, Kommentar oder Direktnachricht. Harassment ist die häufigste Form und der Ausgangspunkt vieler eskalierender Cybermobbing-Fälle.
Flaming
Öffentlich ausgetragene, aggressive Auseinandersetzungen in Foren, Kommentarbereichen oder Gruppen-Chats, bei denen eine Person gezielt angegriffen und vorgeführt wird. Flaming ist oft der erste sichtbare Schritt einer Mobbing-Eskalation.
Outing und Trickery
Beim Outing werden private oder vertrauliche Informationen – Fotos, Textnachrichten, persönliche Geständnisse – ohne Einwilligung öffentlich gemacht. Trickery bezeichnet das gezielte Erschleichen solcher Informationen, um sie anschließend zu veröffentlichen.
Exclusion
Gezieltes Ausgrenzen einer Person aus Online-Gruppen, Spielrunden oder Communitys – mit dem Ziel, soziale Isolation zu erzeugen. Diese Form ist besonders in geschlossenen Gaming-Communitys oder Klassengruppen verbreitet.
Impersonation / Identitätsdiebstahl
Täterinnen oder Täter erstellen gefälschte Profile im Namen des Opfers oder übernehmen dessen Account, um in dessen Namen schädliche Inhalte zu veröffentlichen oder Beziehungen zu beschädigen.
Happy Slapping
Körperliche Angriffe oder Demütigungen werden gefilmt und online verbreitet. Happy Slapping verbindet physische Gewalt mit digitaler Bloßstellung und erfüllt damit gleich mehrere Straftatbestände gleichzeitig.
Cyberstalking
Die intensivste Form: Das Opfer wird über mehrere Plattformen hinweg systematisch verfolgt, beobachtet und belästigt. In schweren Fällen geht Cyberstalking in Doxing oder reale Bedrohungen über. Die schwerste physische Eskalationsstufe ist Swatting – das Vortäuschen einer Gefahrensituation, um einen bewaffneten Polizeieinsatz beim Opfer auszulösen.
Cybermobbing im Gaming-Kontext
Gaming-Plattformen sind ein besonders häufiger Schauplatz von Cybermobbing – nicht zuletzt wegen der Kombination aus Anonymität, kompetitivem Druck und enger Community-Struktur. Typische Szenarien:
- Spielende werden nach Matches über Discord, Steam oder Social Media weiterverfolgt und systematisch belästigt.
- In MMORPGs oder anderen Community-basierten Spielen werden Personen aus Gilden oder Gruppen ausgeschlossen und sozial isoliert.
- Streamerinnen und Streamer werden mit koordinierten Hate-Raids konfrontiert – organisierte Gruppen überschwemmen Live-Chats mit beleidigenden Inhalten.
- Gameplay-Clips oder Facecam-Aufnahmen werden ohne Einwilligung weiterverbreitet und mit demütigenden Kommentaren versehen.
Die Übergänge zwischen toxischem Gaming und Cybermobbing sind dabei fließend: Wiederholt sich toxisches Verhalten gezielt gegen dieselbe Person, wird daraus Mobbing.
Ist Cybermobbing in Deutschland strafbar?
Ja – aber mit einem wichtigen Vorbehalt: In Deutschland existiert bis heute kein eigenständiger Straftatbestand für Cybermobbing. Dennoch können viele Handlungen, die im Rahmen von Cybermobbing auftreten, nach bestehenden Gesetzen strafbar sein:
- § 185 StGB – Beleidigung: Herabsetzende Werturteile und demütigende Aussagen, die über reine Kritik hinausgehen.
- § 186 StGB – Verleumdung: Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen.
- § 238 StGB – Cyberstalking: Systematische Nachstellung über digitale Kanäle, auch durch Verbreitung von Fotos oder Identitätsdiebstahl.
- § 241 StGB – Bedrohung: Androhung eines Verbrechens gegen die betroffene Person oder ihr nahestehende Personen.
- § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs: Heimliche Aufnahmen oder das Verbreiten von Bildmaterial, das geeignet ist, dem Ansehen der Person erheblich zu schaden – zuletzt 2025 verschärft, um auch KI-generierte Inhalte wie Deepfakes explizit zu erfassen.
- § 126a StGB – Doxing: Veröffentlichung personenbezogener Daten mit dem Ziel, die betroffene Person zu gefährden.
- §§ 22, 33 KunstUrhG: Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung.
Die Innenministerkonferenz und Justizministerkonferenz diskutieren seit Jahren die Einführung eines eigenen Cybermobbing-Tatbestands – bislang ohne konkretes Ergebnis. Die politische Debatte zeigt jedoch, dass der Gesetzgeber das Thema zunehmend ernst nimmt.
Wichtig: Cybermobbing-Attacken können mehrere Straftatbestände gleichzeitig erfüllen. Wer etwa Fotos des Opfers verbreitet und gleichzeitig dessen Daten veröffentlicht, macht sich unter Umständen nach mehreren Paragrafen strafbar.
Psychische Auswirkungen
Die Folgen von Cybermobbing sind nicht auf den digitalen Raum beschränkt. Betroffene berichten häufig von Angststörungen, sozialem Rückzug, Schlafproblemen und Depressionen. In schweren Fällen können die psychischen Belastungen existenziell werden. Laut einer Studie der EU-Initiative klicksafe waren 2025 rund 42 Prozent aller 12- bis 19-Jährigen in Deutschland von Cybermobbing betroffen.
Besonders belastend ist die Dauerhaftigkeit: Anders als bei Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz gibt es beim Cybermobbing keinen „sicheren Ort“ mehr – das Handy ist immer dabei, Nachrichten kommen auch nachts, und einmal veröffentlichte Inhalte sind schwer vollständig zu entfernen.
Was tun bei Cybermobbing?
Wer von Cybermobbing betroffen ist, sollte mehrere Schritte in die Wege leiten:
- Beweise sichern: Screenshots aller relevanten Nachrichten, Beiträge und Profile mit Zeitstempel anfertigen – bevor Inhalte gelöscht werden.
- Inhalte melden: Auf den jeweiligen Plattformen die Meldefunktion nutzen. Plattformen sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, strafbare Inhalte zu entfernen.
- Kontakt blockieren: Täterinnen und Täter auf allen betroffenen Plattformen sperren – das unterbricht zumindest den direkten Kanal.
- Strafanzeige erstatten: Bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewachen der Bundesländer. Auch ohne eigenständigen Cybermobbing-Tatbestand stehen ausreichend Strafnormen zur Verfügung.
- Unterstützung suchen: Die Beratungsstelle Juuuport (juuuport.de) richtet sich speziell an junge Menschen, HateAid (hateaid.org) bietet Unterstützung bei digitaler Gewalt für alle Altersgruppen.
Fazit
Cybermobbing ist systematische, digitale Gewalt gegen Einzelpersonen – und trotz fehlenden Spezialtatbestands in Deutschland in vielen Ausprägungen strafrechtlich relevant. Wer betroffen ist, sollte Beweise sichern, Vorfälle melden und rechtliche Schritte nicht scheuen. Besonders im Gaming- und Streaming-Umfeld sind die Grenzen zwischen toxischem Verhalten und Mobbing fließend – entscheidend ist der systematische, wiederholte Charakter der Angriffe.
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