Was ist Doxing?
Doxing – auch „Doxxing“ geschrieben – bezeichnet das gezielte Sammeln, Zusammenstellen und Veröffentlichen persönlicher Daten einer Person im Internet, ohne deren Einwilligung. Der Begriff stammt aus dem Englischen und setzt sich aus „docs“ (Kurzform für „documents“) und „dropping“ zusammen – also das öffentliche „Fallenlassen“ von Dokumenten über jemanden.
Was dabei veröffentlicht wird, reicht von Name und Wohnadresse über Telefonnummern, Arbeitgeber und Fotos bis hin zu sensiblen Informationen wie Gesundheitsdaten oder Kontodaten. Entscheidend ist nicht zwingend, ob die Daten vorher geheim waren – auch das Zusammenstellen öffentlich zugänglicher Informationen zu einem gezielten Profil kann Doxing sein, wenn damit eine Bedrohung verbunden ist.
Doxing tritt besonders häufig in Gaming-Communities, auf Social-Media-Plattformen und in politischen Online-Debatten auf, ist aber kein exklusives Problem der Gaming-Welt. Das Ziel der Täter ist in der Regel Einschüchterung, Rache oder soziale Ächtung des Opfers.
Woher kommt der Begriff?
Die Praxis des Doxings hat ihre Wurzeln in der Hackerszene der 1990er Jahre, wo das Aufdecken der wahren Identität von anonymen Netznutzern als Machtmittel eingesetzt wurde. Damals richtete sich Doxing vor allem gegen andere Hacker oder Systemadministratoren. Im Lauf der 2000er und 2010er Jahre verbreitete sich die Methode deutlich: Mit der Zunahme sozialer Netzwerke und der wachsenden digitalen Präsenz von Privatpersonen wurden Werkzeuge und Wege für Doxing zugänglicher.
Heute wird Doxing als Form der digitalen Gewalt eingestuft – eine Einordnung, die auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) teilt.
Wie läuft Doxing ab?
Täter nutzen in der Regel mehrere Quellen gleichzeitig, um ein möglichst vollständiges Profil ihres Opfers zusammenzustellen:
- Öffentliche Profile in sozialen Netzwerken – Namen, Fotos, Wohnort, Arbeitgeber oder Beziehungsstatus sind oft direkt einsehbar.
- Forensuchen und Datenlecks – Benutzernamen lassen sich über verschiedene Plattformen hinweg verfolgen; Datenlecks aus gehackten Diensten liefern manchmal E-Mail-Adressen oder Passwörter.
- WHOIS-Daten – Wer eine eigene Website oder Domain betreibt, kann darüber identifizierbar sein.
- Check-ins, Standortdaten und Routinen – Wer regelmäßig Orte taggt oder Alltagsroutinen postet, liefert Tätern ungewollt verwertbare Informationen.
- Soziale Umgebung – Täter nutzen häufig ihr Wissen über das persönliche Umfeld des Opfers, etwa frühere Beziehungen oder gemeinsame Bekannte.
Die gesammelten Daten werden anschließend auf Plattformen wie Telegram, in Foren oder auf Social Media veröffentlicht – oft verbunden mit einem Aufruf zur Belästigung oder Bedrohung der betroffenen Person.
Wer sind die Täter?
Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass Doxing hauptsächlich von anonymen Hackern oder organisierten Gruppen betrieben wird. In der Realität stammen die Täter häufig aus dem direkten sozialen Umfeld der Betroffenen. Typische Täterprofile umfassen:
- Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen, die nach einer Trennung Kontrolle ausüben oder sich rächen wollen
- Personen aus dem Bekannten- oder Freundeskreis, die Zugang zu privaten Informationen hatten
- Kolleginnen oder Kollegen im Konfliktfall
- Personen, die online Vertrauen aufgebaut haben, um gezielt Informationen zu sammeln
- Organisierte Gruppen, die politische Gegner oder Aktivistinnen und Aktivisten einschüchtern wollen
Die Nähe zum Opfer ist ein wesentlicher Faktor: Täter kennen oft persönliche Details, Routinen und Schwachstellen, die für Außenstehende nicht zugänglich wären.
Doxing im Gaming-Kontext
In der Gaming-Community ist Doxing kein Randphänomen. Streamende, professionelle Spielerinnen und Spieler sowie aktive Community-Mitglieder sind regelmäßig Zielscheibe von Doxing-Angriffen – häufig in Kombination mit anderen Formen von digitaler Gewalt wie Swatting (dem falschen Melden eines bewaffneten Vorfalls an die Polizei) oder koordinierten Belästigungskampagnen. Solche Kampagnen sind häufig Teil eines größeren Musters von toxischem Gaming.
Auslöser können ein verlorenes Match, öffentliche Meinungsverschiedenheiten in Foren oder schlicht die Sichtbarkeit als Content Creator sein. Besonders gefährdet sind Personen, die ihre Identität oder ihren Wohnort in irgendeiner Form mit ihrem Gaming-Profil verknüpft haben – etwa durch Streams, Discord-Server oder Turnierregistrierungen.
Plattformen wie Discord bieten technische Maßnahmen wie Pseudonyme und Privateinstellungen, sind aber kein vollständiger Schutz, wenn Dritte Verbindungen zwischen Profilen herstellen können.
Ist Doxing in Deutschland strafbar?
Ja. Seit dem 22. September 2021 ist Doxing in Deutschland explizit unter Strafe gestellt. Der neu eingeführte § 126a StGB – „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ – richtet sich direkt gegen das Phänomen der sogenannten Feindeslisten und des Doxings.
Der Tatbestand greift, wenn personenbezogene Daten so verbreitet werden, dass die betroffene Person der Gefahr einer Straftat ausgesetzt wird – etwa einer Körperverletzung, eines Verbrechens gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer Freiheitsberaubung. Die Strafe beträgt:
- Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – bei allgemein zugänglichen Daten, die in gefährdender Absicht zusammengestellt wurden
- Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – wenn nicht öffentlich zugängliche Daten verbreitet werden
Ergänzend greifen je nach Einzelfall weitere Straftatbestände:
- § 238 StGB – Cyberstalking: Wenn Doxing Teil einer gezielten Nachstellungskampagne ist
- § 241 StGB – Bedrohung: Wenn die Veröffentlichung mit Drohungen kombiniert wird
- § 186 StGB – Verleumdung: Wenn unwahre Tatsachen verbreitet werden
- §§ 22, 33 KunstUrhG: Wenn Fotos ohne Einwilligung verbreitet werden
Wichtig: Auch das bloße Zusammenstellen bereits öffentlich zugänglicher Daten kann strafbar sein, sofern die Schädigungsabsicht nachweisbar ist und die Anforderungen des § 126a StGB erfüllt sind.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Wer Opfer von Doxing wird, sollte mehrere Schritte möglichst schnell in die Wege leiten:
- Beweise sichern: Screenshots mit Zeitstempel von allen betroffenen Beiträgen, Profilen und Nachrichten anfertigen, bevor Inhalte gelöscht werden.
- Inhalte melden: Auf den betreffenden Plattformen eine Meldung einreichen. Die meisten großen Plattformen haben explizite Richtlinien gegen Doxing.
- Strafanzeige erstatten: Bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewachen der Bundesländer. § 126a StGB bietet eine klare Grundlage.
- Eigene Daten prüfen und bereinigen: Öffentlichkeitseinstellungen auf allen Profilen überprüfen, unnötige persönliche Informationen entfernen.
- Vertrauenspersonen informieren: Familie, enge Freunde oder Arbeitgeber über die Situation in Kenntnis setzen, damit keine weiteren Informationen unbeabsichtigt preisgegeben werden.
Als Anlaufstellen empfehlen sich die Beratungsstelle HateAid (hateaid.org), die sich auf digitale Gewalt spezialisiert hat, sowie die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (polizei-beratung.de).
Wie schützt man sich präventiv?
Vollständiger Schutz vor Doxing ist kaum möglich, aber das Risiko lässt sich deutlich reduzieren:
- Pseudonyme verwenden: Für Gaming-Accounts, Foren und Communities einen Nutzernamen wählen, der keinen Rückschluss auf die reale Identität erlaubt.
- Separate E-Mail-Adressen nutzen: Für Registrierungen auf Gaming-Plattformen oder Community-Seiten eine andere Adresse als die persönliche verwenden.
- Keine Standort-Tags: Keine regelmäßigen Check-ins, Fotos mit erkennbarem Wohnumfeld oder Routinen öffentlich teilen.
- Datensparsamkeit bei Registrierungen: Nur die tatsächlich notwendigen Daten angeben.
- Privatsphäreeinstellungen regelmäßig überprüfen: Insbesondere nach Plattform-Updates verändern sich voreingestellte Datenschutzoptionen häufig.
- Querverbindungen minimieren: Unterschiedliche Benutzernamen auf verschiedenen Plattformen verwenden, um das Zusammenführen von Profilen zu erschweren.
Fazit
Doxing ist eine ernsthafte Form digitaler Gewalt, die reale Konsequenzen für Betroffene haben kann – von Belästigung und Einschüchterung bis hin zu körperlicher Gefährdung. In Deutschland ist die Praxis seit 2021 mit § 126a StGB ausdrücklich strafbar. Wer in Gaming-Communities, auf Streaming-Plattformen oder in sozialen Netzwerken aktiv ist, sollte bewusst mit der eigenen digitalen Präsenz umgehen – und im Ernstfall wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
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