Der Arbeitskreis Geisteswissenschaften und Digitale Spiele (AKGWDS) hat einen offenen Brief veröffentlicht, in dem er einen gesetzlichen Rahmen zur Sicherung digitaler Spiele als Kulturgut fordert. Unterzeichnet haben bislang 47 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, unter anderem von den Universitäten Köln, Düsseldorf, Salzburg und der Hochschule der Künste Bern.
Der Brief reagiert auf mehrere Entwicklungen der vergangenen Wochen. Die EU-Kommission hatte Mitte Juni ein Gesetz gegen Spieleabschaltungen im Rahmen der Initiative Stop Killing Games abgelehnt und stattdessen einen freiwilligen Branchenkodex in Aussicht gestellt. Kurz darauf kündigte Sony an, ab Januar 2028 keine physischen Disc-Versionen für neue PlayStation-Spiele mehr zu produzieren. Zusätzlich wurde Ende April die vorbereitende Projektphase der Internationalen Computerspielesammlung (ICS) mangels öffentlicher Förderung eingestellt.
Der AKGWDS sieht dadurch die Grundlage für wissenschaftliche Forschung zu digitalen Spielen gefährdet. Ohne dauerhaften Zugriff auf ältere Titel, so die Argumentation, ließen sich historische Thesen nicht mehr überprüfen und vergleichende Analysen über mehrere Jahrzehnte hinweg kaum noch durchführen. Als rechtliches Problem benennt der Brief zudem die widersprüchliche Einordnung von Spielen als „hybride Werke“: Während eine Sicherungskopie des Programmcodes urheberrechtlich zulässig sei, gelte das für die audiovisuellen Bestandteile wie Musik und Grafik nicht in gleichem Maß — obwohl beide Ebenen für eine vollständige Archivierung untrennbar seien, wie sie es etwa auch bei digitalen Spielelizenzen sind.
Drei Forderungen stehen im Zentrum des Briefs: eine digitale Infrastruktur zur wissenschaftlichen Archivierung ohne Einfluss von Publishern und Plattformen, eine gesetzliche Pflichtexemplar-Regelung für digitale Spiele nach dem Vorbild der Deutschen Nationalbibliothek sowie eine Anpassung des Urheberrechts, die digitale Spiele als eigene Werkform anerkennt und das Konzept der „Abandonware“ rechtlich verankert.
Für Spielerinnen und Spieler berühren die Forderungen dieselbe Grundfrage, die auch beim Streit um Stop Killing Games im Zentrum stand: Wer entscheidet eigentlich, ob ein einmal gekauftes Spiel langfristig zugänglich bleibt — der Käufer, der Publisher, oder in diesem Fall eine öffentliche Institution? Ob der Brief politisches Gehör findet, ist offen. Die Liste der Unterzeichnenden lässt sich über ein verlinktes Formular weiterhin ergänzen.
Quelle: Offener Brief des AKGWDS, veröffentlicht auf akgwds.de
