Wer regelmäßig bei Temu, Shein, AliExpress oder ähnlichen Plattformen bestellt, sollte sich den 1. Juli 2026 merken. Ab diesem Datum erhebt die Europäische Union auf alle Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern unter 150 Euro Warenwert einen pauschalen Zoll. Damit endet eine Ausnahmeregel, die günstige Importe aus China jahrelang begünstigt hat.
Was ändert sich konkret?
Bisher galt: Liegt der Warenwert einer Sendung unter 150 Euro, fällt kein Zoll an. Genau diese Regel machte chinesische Plattformen so attraktiv – günstige Produkte konnten zollfrei direkt an Verbraucher in der EU geliefert werden. Dieses Modell hat der Europäische Rat am 11. Februar 2026 formell beendet.
Ab 1. Juli 2026 gilt ein pauschaler Zollsatz von drei Euro – aber nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung. Wer also eine Hose und einen Kugelschreiber in einer Bestellung kombiniert, zahlt sechs Euro Zoll, weil es sich um zwei unterschiedliche Produktkategorien handelt. Bei größeren Mischbestellungen kann das schnell einen zweistelligen Betrag erreichen.
Warum hat die EU die Regelung geändert?
Der Hintergrund ist ein drastisch gestiegenes Sendungsvolumen. Laut EU-Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den europäischen Markt, etwa 91 Prozent davon aus China. Täglich landen allein in Deutschland rund 400.000 Pakete aus China. Die bisherige Zollfreiheit wurde als Wettbewerbsverzerrung gegenüber europäischen Händlern gewertet, die regulare Abgaben zahlen müssen.
Gilt die Regelung dauerhaft?
Nein. Die Drei-Euro-Pauschale ist als Übergangsmodell angelegt und gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028. Bis dahin soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform in Betrieb gehen, die alle Importe unabhängig vom Warenwert regulär erfasst und verzollt. Ab 2028 entfällt die 150-Euro-Freigrenze dann dauerhaft.
Zusätzlich wird ab dem 1. November 2026 eine Bearbeitungsgebühr der nationalen Zollbehörden erwartet. Diese ist noch nicht abschließend definiert, soll aber separat zum Pauschalzoll anfallen.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wer einzelne, günstige Artikel bestellt, zahlt drei Euro extra – überschaubar, bei einem Fünf-Euro-Artikel prozentual aber erheblich. Wer viele verschiedene Produktkategorien in einer Bestellung bündelt, zahlt entsprechend mehr. Logistikunternehmen wie DHL, FedEx und UPS haben bereits darauf hingewiesen, dass es zu Beginn zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen könnte.
Die Umsatzsteuer auf Importe bleibt bestehen und wird bei vielen Plattformen bereits beim Kauf direkt eingezogen. Der neue Zoll kommt zusätzlich hinzu. Wer seine Verbraucherrechte beim Online-Einkauf generell besser verstehen möchte, findet in unserem Artikel zu EU-Verbraucherrechten beim digitalen Kauf eine gute Grundlage.
Was ändert sich für Temu und Shein?
Für die Plattformen selbst ist die Regelung ein struktureller Einschnitt. Der Preisvorteil durch die Zollfreiheit war ein zentrales Element ihres Geschäftsmodells. Beide Anbieter werden ihre Preisstrategien anpassen müssen. Wie stark, hängt auch davon ab, wie korrekt Warenkategorien in den Sendungsdeklarationen ausgewiesen werden – die Zollbehörden sind bei den hohen Sendungsmengen typischerweise auf die Angaben der Versender angewiesen.
Quelle: Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2026; Informationen der IHK Elbe-Weser sowie der EU-Kommission



