Operation Herakles

Operation Herakles: 9.304 Betrüger-Rufnummern abgeschaltet

Deutsche und österreichische Behörden haben im Kampf gegen betrügerische Online-Handelsplattformen erneut zugeschlagen. Im Rahmen der Operation Herakles wurden in den vergangenen drei Monaten 9.304 deutsche Telefonnummern deaktiviert, die von Betrügern genutzt wurden. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, die Finanzaufsicht BaFin und die Bundesnetzagentur am 25. September 2026 gemeinsam mit.

Fast 14.000 Nummern seit Beginn der Operation

Seit dem Start der Operation summiert sich die Zahl der abgeschalteten Rufnummern auf 13.888 – davon 13.397 deutsche und 491 österreichische. Bereits 2025 hatten die Ermittler über 2.200 verdächtige Domains vom Netz genommen und rund 3.500 Nummern abgeschaltet. Die gesperrten Webseiten leiten inzwischen auf eine Beschlagnahme-Seite des LKA Baden-Württemberg um. Federführend ist das Cybercrime-Zentrum Karlsruhe, beteiligt sind außerdem das Bundeskriminalamt, Europol und das österreichische Bundeskriminalamt. Telekommunikationsanbieter sollen zudem ihre Kontrollen bei Vertriebspartnern verschärfen, damit Rufnummern künftig schwerer in die falschen Hände geraten.

So funktioniert Cybertrading-Fraud

Hinter dem Begriff Cybertrading-Fraud steckt eine Betrugsmasche, die sich laut den Behörden zu einem Massenphänomen entwickelt hat. Über Werbung und gefälschte Webseiten werden Opfer auf scheinbar seriöse Handelsplattformen gelockt, auf denen angeblich lukrative Geldanlagen in Aktien, Devisen oder Kryptowährungen möglich sind. Anschließend melden sich vermeintliche Broker aus Callcentern im Ausland und drängen immer wieder zu weiteren Einzahlungen. Tatsächlich wird das Geld nie investiert, die angezeigten Gewinne sind reine Fassade. Weil die Plattformen professionell wirken, bemerken Betroffene den Schwindel oft erst nach Monaten – und dann ist das Geld meist komplett verloren.

Woran du Fake-Plattformen erkennst

Die Behörden raten, Anbieter vor jeder Anmeldung und Überweisung gründlich zu prüfen. Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin – ob ein Unternehmen eine hat, lässt sich in deren Unternehmensdatenbank nachsehen. Außerdem gilt: sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, niemals Zugangsdaten zum Onlinebanking herausgeben und keine Ausweiskopien verschicken. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.

Weitere Details und Warnhinweise stehen in der offiziellen Mitteilung der BaFin.

Quelle: Pressemitteilung der BaFin, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, des LKA Baden-Württemberg und der Bundesnetzagentur

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