Digitaler Nachlass im Gaming

Digitaler Nachlass im Gaming: Was passiert mit Steam, PSN & Xbox nach dem Tod?

Was passiert eigentlich mit einem Netflix-Abo, einem Facebook-Profil oder einer E-Mail-Adresse, wenn der Inhaber stirbt? Diese Frage nach dem sogenannten digitalen Nachlass beschäftigt Verbraucherschützer, Juristen und Angehörige inzwischen ganz grundsätzlich – unabhängig davon, ob es um Fotos in der Cloud, Bankkonten mit Online-Zugang oder Streaming-Abos geht. Immer mehr Menschen führen einen erheblichen Teil ihres Lebens digital, und mit jedem neuen Dienst wächst auch die Zahl der Konten, die im Ernstfall geregelt werden müssen. Ein Bereich wird dabei aber regelmäßig übersehen, obwohl er für viele Menschen einen ganz erheblichen, oft über Jahrzehnte gewachsenen Wert darstellt: die eigene Gaming-Bibliothek. Steam-Accounts mit hunderten Spielen, seltene Skins, jahrelang gepflegte PSN- oder Xbox-Profile mit Trophäen und Erfolgen, teilweise sogar Sammlungen mit fünfstelligem Wert – all das fällt rechtlich in dieselbe Grauzone wie jeder andere digitale Nachlass, mit einigen gaming-spezifischen Besonderheiten obendrauf.

Was bedeutet „digitaler Nachlass“ allgemein?

Unter digitalem Nachlass versteht man sämtliche digitalen Güter, Zugänge und Daten, die eine Person zu Lebzeiten angesammelt hat und die nach ihrem Tod rechtlich und praktisch geregelt werden müssen. Dazu zählen klassischerweise E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking-Zugänge, aber auch Verträge mit laufenden Kosten wie Streaming-Abos oder Domain-Registrierungen. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof bereits 2018 in einem vielbeachteten Urteil klargestellt, dass digitale Konten grundsätzlich genauso vererbbar sind wie physische Gegenstände oder Bankguthaben – die Erben treten in die vertragliche Position des Verstorbenen ein.

In der Praxis ist die Umsetzung dieses Grundsatzes jedoch alles andere als einfach. Viele Anbieter verlangen aufwendige Nachweise, manche Konten werden nach Inaktivität automatisch gelöscht, und nicht jeder Vertrag lässt sich tatsächlich übertragen. Rechtlich stützt sich die Vererbbarkeit in Deutschland auf den allgemeinen erbrechtlichen Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB: Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen einer Person – einschließlich vertraglicher Positionen – automatisch auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz 2018 ausdrücklich auch auf ein Facebook-Konto angewendet und damit klargestellt, dass digitale Verträge grundsätzlich keine Sonderbehandlung erfahren, nur weil sie online geschlossen wurden.

Genau in dieser Lücke zwischen rechtlichem Grundsatz und praktischer Umsetzung bewegt sich auch die Frage nach Videospiel-Accounts.

Die gaming-spezifische Besonderheit: Lizenz statt Eigentum

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Gaming-Account und beispielsweise einem Fotoalbum in der Cloud liegt in der rechtlichen Konstruktion des Kaufs selbst. Wer ein Spiel bei Steam, im PlayStation Store oder im Microsoft Store erwirbt, kauft in aller Regel keine Kopie des Spiels im eigentumsrechtlichen Sinn, sondern erwirbt eine digitale Spielelizenz, die an das persönliche Nutzerkonto gebunden ist. Diese Bindung ist in den jeweiligen Endnutzer-Lizenzverträgen (EULA) der Plattformen in der Regel ausdrücklich als nicht übertragbar und nicht vererbbar definiert.

Das bedeutet in der Praxis: Selbst wenn deutsche Gerichte digitale Konten grundsätzlich als vererbbar einstufen, können die konkreten Nutzungsbedingungen einzelner Plattformen die tatsächliche Übertragung erheblich erschweren oder de facto verhindern. Erben erben zwar formal den Zugang zum Konto – ob sie damit aber auch das Recht erhalten, die enthaltenen Spiele weiterzuspielen oder gar zu übertragen, ist juristisch nicht abschließend geklärt und unterscheidet sich je nach Plattform.

Was passiert konkret mit Steam, PSN und Xbox-Konten?

Die großen Plattformen gehen unterschiedlich mit dem Thema um, wobei keine von ihnen einen offiziellen, einfachen „Vererbungsprozess“ anbietet:

  • Steam: In den Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich festgehalten, dass Accounts nicht übertragbar sind. In der Praxis berichten Angehörige jedoch gelegentlich von Einzelfalllösungen über den Support, wenn ein Todesfall glaubhaft nachgewiesen wird – ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
  • PlayStation Network (PSN): Auch hier sind Konten laut Nutzungsbedingungen an die jeweilige Person gebunden. Ein Zugriff durch Erben ist praktisch meist nur über die im Konto hinterlegten Zugangsdaten möglich, sofern diese bekannt sind – ein offizieller Übertragungsweg fehlt.
  • Xbox / Microsoft: Microsoft-Konten unterliegen denselben Grundsätzen; ohne bekannte Zugangsdaten bleibt Angehörigen in der Regel nur der Weg über den Support, dessen Ausgang jedoch nicht garantiert ist.

In allen drei Fällen zeigt sich damit ein Muster, das aus anderen Bereichen des digitalen Nachlasses bereits bekannt ist: Der einfachste und zuverlässigste Weg für Angehörige ist nicht der juristische, sondern der praktische – nämlich der Zugriff über bereits bekannte Zugangsdaten.

Auch bei kleineren Stores wie Epic Games oder GOG unterscheidet sich das Bild kaum: Beide verweisen in ihren Nutzungsbedingungen ebenfalls auf die Nicht-Übertragbarkeit von Konten, und ein dedizierter Nachlass-Prozess existiert auch hier nicht. Eine Ausnahme bildet GOG insofern, als dort erworbene Spiele in der Regel DRM-frei als Installationsdateien heruntergeladen werden können – wer diese Dateien rechtzeitig zusätzlich lokal sichert, besitzt zumindest eine Kopie, die unabhängig vom Konto nutzbar bleibt. Bei reinen Store-gebundenen Systemen wie Steam, PSN oder Xbox ist diese Möglichkeit hingegen nicht gegeben.

Plattform Offizieller Übertragungsweg Praktisch mögliche Lösung
Steam Nicht vorgesehen Einzelfall-Kulanz über Support, sonst nur via Zugangsdaten
PlayStation Network Nicht vorgesehen Zugriff nur über bekannte Zugangsdaten
Xbox / Microsoft Nicht vorgesehen Support-Anfrage ohne Erfolgsgarantie, sonst Zugangsdaten
Epic Games Nicht vorgesehen Zugriff nur über bekannte Zugangsdaten
GOG Nicht vorgesehen Lokal gesicherte DRM-freie Installer bleiben nutzbar

Wenn der Account gesperrt wird: eine zusätzliche Hürde

Besonders kompliziert wird die Lage, wenn ein Konto nach dem Tod des Inhabers aus anderen Gründen ohnehin in Konflikt mit den Plattform-Richtlinien gerät – etwa weil ungewöhnliche Login-Versuche durch Angehörige automatisierte Sicherheitssysteme auslösen. Die Mechanismen, die zu einem Account-Bann oder speziell zu einem PSN-Bann führen können, sind ursprünglich nicht für Nachlassfälle konzipiert, greifen aber unter Umständen genauso, wenn ein fremdes Gerät oder ein ungewohnter Standort beim Zugriffsversuch erkannt wird. Angehörige, die versuchen, sich in ein geerbtes Konto einzuloggen, riskieren damit im schlechtesten Fall eine zusätzliche Sperre, die den Zugriff endgültig verhindert.

Sammlerwert: Wenn die digitale Bibliothek einen echten Gegenwert hat

Bei umfangreichen oder besonders wertvollen Bibliotheken bekommt die Nachlassfrage eine zusätzliche finanzielle Dimension. Wer über Jahre hinweg seltene Digital-Editions, limitierte Ingame-Items oder umfangreiche Spielesammlungen angehäuft hat, besitzt einen Vermögenswert, der jedoch – anders als eine physische Sammlung, wie sie etwa im Bereich Grading und Sammlerwert bei physischen Spielen dokumentiert wird – rechtlich kaum greifbar ist. Ein bewertetes, gegradetes Retro-Modul lässt sich verkaufen, versteigern oder vererben wie jeder andere physische Gegenstand. Eine digitale Bibliothek mit vergleichbarem Wert dagegen ist an ein Konto gebunden, das im Zweifel überhaupt nicht übertragbar ist – der wirtschaftliche Wert kann damit im Erbfall faktisch komplett verloren gehen, selbst wenn er auf dem Papier hoch beziffert werden könnte.

Diese Asymmetrie zwischen physischem und digitalem Sammlerwert wird in der Nachlassplanung bislang kaum berücksichtigt, obwohl gerade langjährige Spieler oft deutlich mehr Geld in digitale Bibliotheken investiert haben als in physische Sammlerstücke. Während für physische Spiele über Plattformen wie eBay oder spezialisierte Auktionshäuser ein etablierter Zweitmarkt mit nachvollziehbaren Wertsteigerungen existiert, fehlt für digitale Lizenzen ein vergleichbarer Mechanismus vollständig – ein Umstand, der bei der eigenen Nachlassplanung mitbedacht werden sollte.

Was Angehörige und Spieler selbst vorbereitend tun können

Da die Plattformen selbst kaum praktikable offizielle Lösungen anbieten, verlagert sich die Verantwortung faktisch auf die eigene Vorsorge. Sinnvolle Maßnahmen sind unter anderem:

  • Zugangsdaten für zentrale Plattform-Konten an eine Vertrauensperson weitergeben oder in einem digitalen Passwort-Nachlass-Dokument hinterlegen.
  • Eine Liste der wichtigsten Accounts (Steam, PSN, Xbox, Epic Games, GOG u. a.) für Angehörige zugänglich, aber sicher aufbewahren – etwa in einem verschlüsselten Passwort-Manager mit Notfallzugriff.
  • Im eigenen digitalen Testament oder in einer Vollmacht ausdrücklich regeln, wie mit Gaming-Accounts verfahren werden soll, auch wenn eine rechtliche Übertragung der Lizenzen selbst nicht garantiert werden kann.
  • Sich bewusst machen, dass Zwei-Faktor-Authentifizierung den Zugriff für Angehörige zusätzlich erschwert – hier lohnt es sich, Wiederherstellungscodes ebenfalls sicher zu hinterlegen.
  • Bei DRM-freien Stores wie GOG aktiv Sicherungskopien der Installationsdateien anlegen, da diese unabhängig vom ursprünglichen Konto nutzbar bleiben.
  • Regelmäßig prüfen, ob die hinterlegte Kontaktperson noch aktuell ist – gerade bei Passwort-Managern mit Notfallzugriffsfunktion ändert sich diese Zuordnung leicht, wird aber selten aktualisiert.

Diese Vorkehrungen ersetzen keine rechtliche Klärung, verringern aber das Risiko, dass eine über Jahre aufgebaute Sammlung im Ernstfall schlicht unzugänglich bleibt. Wichtig ist dabei auch die Abgrenzung zur allgemeinen Nachlassplanung: Ein digitales Testament, das E-Mail-Konten oder Cloud-Speicher regelt, deckt Gaming-Accounts nicht automatisch mit ab, sofern diese nicht ausdrücklich benannt werden.

Rechtlicher Ausblick: Bewegt sich etwas?

Verbraucherschutzorganisationen fordern seit Jahren klarere Regelungen für digitale Nachlässe, die auch Gaming-Bibliotheken explizit einschließen. Da digitale Käufe – wie im Zusammenhang mit EU-Verbraucherrechten bei digitalen Spielen bereits diskutiert – ohnehin zunehmend rechtlich nachgeschärft werden, ist auch beim Thema Vererbbarkeit mittelfristig mit weiterer Klärung zu rechnen. Bis dahin bleibt die Situation für Spieler und Angehörige unbefriedigend: Der rechtliche Grundsatz der Vererbbarkeit digitaler Konten steht in der Praxis den restriktiven Nutzungsbedingungen einzelner Plattformen gegenüber – mit dem Ergebnis, dass am Ende oft der pragmatische Zugriff über bekannte Zugangsdaten entscheidet, nicht der juristische Anspruch.

Häufige Fragen zum digitalen Nachlass im Gaming

Kann ich meinen Steam-Account offiziell vererben?

Nein, laut Nutzungsbedingungen ist eine offizielle Übertragung nicht vorgesehen. In Einzelfällen gibt es kulante Lösungen über den Support, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Was passiert, wenn niemand die Zugangsdaten kennt?

Ohne bekannte Zugangsdaten und ohne offiziellen Übertragungsprozess bleibt der Zugriff auf das Konto in den meisten Fällen dauerhaft verwehrt – die enthaltenen Spiele und Käufe sind damit faktisch verloren.

Gilt das BGH-Urteil zur Vererbbarkeit digitaler Konten auch für Gaming-Accounts?

Das Urteil bestätigt den grundsätzlichen Übergang der Vertragsposition auf die Erben. Die konkreten Nutzungsbedingungen der Gaming-Plattformen schränken die praktische Übertragbarkeit von Lizenzen jedoch weiterhin erheblich ein, sodass der Grundsatz und die gelebte Praxis oft auseinanderfallen.

Lohnt sich eine Vorsorge auch bei kleineren Spielesammlungen?

Ja, da der Aufwand für eine sichere Hinterlegung der Zugangsdaten gering ist, während der Verlust des Zugriffs im Ernstfall unabhängig von der Größe der Sammlung endgültig ist.

Können Angehörige eine gesperrte Spielesammlung rechtlich einklagen?

Theoretisch ist eine gerichtliche Auseinandersetzung um die vertragliche Position denkbar, in der Praxis scheitert dies jedoch häufig an Aufwand, Kosten und der Unklarheit, welchen wirtschaftlichen Wert eine Lizenz überhaupt hat, wenn sie nicht übertragbar oder weiterverkaufbar ist.

Gilt das Gleiche auch für Ingame-Käufe wie Skins oder virtuelle Währungen?

Ja, auch Ingame-Käufe unterliegen in aller Regel denselben Nutzungsbedingungen wie das zugrunde liegende Spiel selbst und sind damit ebenso an das persönliche Konto gebunden wie die Spiele-Lizenzen.

Fazit

Digitaler Nachlass ist längst kein Nischenthema mehr, sondern betrifft praktisch jeden, der E-Mail-Konten, Cloud-Speicher oder eben Gaming-Bibliotheken besitzt. Gerade im Gaming-Bereich zeigt sich dabei besonders deutlich, wie weit rechtlicher Grundsatz und praktische Realität auseinanderliegen können: Der Anspruch auf Vererbbarkeit steht, die tatsächliche Übertragung scheitert aber häufig an restriktiven Plattform-Regeln. Wer eine gewachsene Bibliothek besitzt, sollte diese Lücke nicht dem Zufall überlassen, sondern frühzeitig vorsorgen.

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