Indizierung von Filmen erklärt

Indizierung von Filmen erklärt: Texas Chainsaw Massacre, Blitzindizierung & mehr

„The Texas Chainsaw Massacre“, „Tanz der Teufel“, „Bad Taste“ — wer in den 1980er und 1990er Jahren in Deutschland Horrorfilme sammelte, kannte den deutschen Index als zuverlässige Einkaufsliste für britische und österreichische Importe. Was hinter dem deutschen Film-Indizierungssystem steckt, wie es sich von der Spieleindizierung unterscheidet — und welche Klassiker heute wieder frei erhältlich sind — erklären wir hier.

Wie funktioniert die Indizierung von Filmen?

Grundsätzlich läuft die Indizierung von Filmen über denselben Mechanismus wie die von Spielen: Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nimmt einen Titel auf Antrag oder Anregung berechtigter Stellen in die „Liste der jugendgefährdenden Medien“ auf. Erlaubt sind solche Anträge für Jugendämter, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder bestimmte Behörden — Privatpersonen können kein Verfahren auslösen. Ist ein Film indiziert, gelten strenge Werbe- und Vertriebsbeschränkungen: keine öffentliche Bewerbung, keine Auslage in Geschäften mit Zugang für Minderjährige, kein Verkauf oder Verleih an unter 18-Jährige. Zusätzlich gilt für indizierte Filme ein umfassendes Ausstrahlungsverbot im Fernsehen — eine Beschränkung, die bei Spielen in dieser Form nicht existiert, da dort kein Rundfunkmedium vergleichbar betroffen ist. Mehr zu den allgemeinen Grundlagen der Indizierung erklären wir im Artikel Indizierung bei Spielen erklärt.

Der entscheidende Unterschied: FSK schützt vor Indizierung

Der wichtigste Unterschied zwischen Film- und Spieleindizierung liegt im Zusammenspiel mit den freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen. Seit einer Reform des Jugendschutzgesetzes von 1985 schützt eine FSK-Freigabe bis einschließlich „FSK 16“ Filme vor einer nachträglichen Indizierung. Seit April 2003 gilt dieser Schutz auch für Filme mit „FSK ab 18“-Kennzeichnung: Erhält ein Film die FSK-18-Freigabe, kann er von der BzKJ nicht mehr nachträglich indiziert werden. Ohne FSK-Kennzeichnung — also für nicht eingereichte oder abgelehnte Filme — besteht das Indizierungsrisiko dagegen weiterhin. Das ist einer der Gründe, warum viele internationale Horror- und Actionproduktionen ohne deutsche FSK-Prüfung in der Vergangenheit vergleichsweise schnell auf dem Index landeten, sobald sie die Aufmerksamkeit der Behörde erregten.

Bekannte Fälle aus der deutschen Filmindizierungsgeschichte

Die Geschichte der deutschen Filmindizierung ist eng mit dem Horrorgenre verknüpft. Einige besonders bekannte Fälle:

The Texas Chainsaw Massacre (1974) landete Anfang der 1980er Jahre auf dem Index und wurde mehrfach beschlagnahmt. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen — Turbine Medien, seit 2008 Inhaber der deutschen Nutzungsrechte, klagte erfolgreich gegen die Beschlagnahme — hob das Landgericht Frankfurt am Main die Beschlagnahmung 2011 auf. 2017 erhielt die ungekürzte Fassung schließlich eine FSK-18-Freigabe. Ähnlich verlief die Geschichte von Tanz der Teufel (1981), das von 1984 bis 2016 auf dem Index stand, bevor Klagen des Rechteinhabers eine Neubeurteilung erzwangen.

The Last House on the Left (1972) stand von 1982 bis 2008 auf dem Index, weil er extreme Gewalt und Selbstjustiz als legitimes Mittel inszenierte — bei seiner Streichung wurden gesellschaftlich veränderte Bewertungsmaßstäbe für Gewaltdarstellungen ausdrücklich als Grund angeführt.

Noch heute auf dem Index stehen unter anderem Bad Taste (1987, Peter Jacksons Regiedebüt), Blood Feast (1963) und Guinea Pig 2: Flowers of Flesh and Blood (1985). Im Horrorbereich gilt: Je extremer die Darstellung und je fehrender die moralische Distanzierung im Film selbst, desto geringer die Chance auf Streichung — auch nach 25 Jahren.

Die Blitzindizierung: Wenn die BzKJ schnell handeln muss

Neben dem regulären Verfahren gibt es die sogenannte vorläufige Anordnung, im Volksmund auch „Blitzindizierung“ genannt. Sie greift, wenn ein Titel bereits unmittelbar nach Veröffentlichung in dringendem Verdacht steht, jugendgefährdende Inhalte zu enthalten, und gleichzeitig in kurzer Zeit eine große Zahl von Konsumentinnen und Konsumenten erreichen könnte. Bekannte Filmbeispiele für dieses Verfahren sind Saw 5 und Saw 6. Die BzKJ hat dabei einen Monat Zeit, dem Verdacht nachzugehen und gegebenenfalls in eine dauerhafte Listenaufnahme zu überführen — mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat.

Wenn Gerichte entscheiden: Beschlagnahme statt Indizierung

Parallel zur Indizierung existiert in Deutschland das schärfere Instrument der Beschlagnahme. Während eine Indizierung den Vertrieb einschränkt, kann eine Beschlagnahme den Besitz und die Verbreitung eines Films komplett verbieten. Eine Beschlagnahme setzt keinen vorherigen Indizierungsschritt voraus und erfolgt durch Gerichtsbeschluss — in der Regel bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte wie Gewaltpornografie oder Inhalt, der gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) verstößt. Für betroffene Titel bedeutet das: Ein gerichtlicher Beschlagnahmebeschluss steht in der Hierarchie über einer BzKJ-Indizierung und läuft nicht nach 25 Jahren automatisch aus, solange der Rechteinhaber nicht juristisch dagegen vorgeht.

25 Jahre — und dann?

Wie bei Spielen gilt für Filme: Eine Indizierung läuft nach 25 Jahren automatisch zur Neuprüfung an. Die BzKJ holt den Titel aus dem Archiv und bewertet ihn nach aktuellen Maßstäben neu. Bestätigt sich die Jugendgefährdung, folgt eine Folgeindizierung — verneint die Behörde sie, wird der Film von der Liste gestrichen. Diese Neubewertung kann auch zu überraschenden Ergebnissen führen: Gewaltdarstellungen, die in den 1980er Jahren als extrem galten, werden heute oft durch eine deutlich veränderte gesellschaftliche Bewertung von fiktionaler Filmgewalt anders beurteilt. Umgekehrt können sexuelle Inhalte, die früher als tolerierbar galten, nach 25 Jahren unter strengeren Maßstäben neu bewertet werden. Erfolgt eine Streichung, muss der Film zur Vermarktung erneut bei der FSK zur Alterskennzeichnung eingereicht werden, da die Streichung vom Index alleine noch keine Freigabe bedeutet.

Streaming und Indizierung: Eine Grauzone

Mit dem Aufstieg digitaler Streaming-Plattformen hat die klassische Filmindizierung eine neue Komplexitätsebene bekommen. Für Angebote, die über das Internet abrufbar sind, gilt nicht das Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes, sondern der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Bundesländer. Das bedeutet: Ein Film, der als Blu-ray oder DVD physisch indiziert ist, kann auf einer Streaming-Plattform unter Umständen dennoch zugänglich sein, wenn die Plattform entsprechende Altersverifikationsmechanismen einsetzt. Umgekehrt können Plattformen auch über den JMStV zur Sperrung bestimmter Inhalte verpflichtet werden. Die praktische Durchsetzung dieser Trennung ist allerdings aufwendig und gilt in der Fachwelt als strukturell ungelöstes Problem des deutschen Jugendmedienschutzes.

Häufig gestellte Fragen zur Filmindizierung

Kann ein Film mit FSK-18-Freigabe noch indiziert werden?

Nein. Seit der Reform von April 2003 schützt eine FSK-18-Freigabe Filme grundsätzlich vor einer nachträglichen Indizierung durch die BzKJ.

Was ist der Unterschied zwischen Indizierung und Beschlagnahme?

Eine Indizierung schränkt Werbung und Vertrieb eines Films ein, verbietet ihn aber nicht vollständig. Eine Beschlagnahme durch Gerichtsbeschluss kann Besitz und Verbreitung vollständig untersagen und läuft nicht automatisch nach 25 Jahren aus.

Darf ein indizierter Film im Fernsehen gezeigt werden?

Nein. Für indizierte Filme gilt in Deutschland ein umfassendes Ausstrahlungsverbot im Rundfunk.

Was passiert nach der 25-Jahres-Frist?

Die BzKJ prüft den Film erneut. Wird keine Jugendgefährdung mehr festgestellt, erfolgt die Listenstreichung — danach muss der Film zur Vermarktung erneut bei der FSK eingereicht werden, um eine Altersfreigabe zu erhalten.

Fazit

Die deutsche Filmindizierung folgt demselben Grundprinzip wie die Spieleindizierung, hat aber eigene Besonderheiten: das TV-Ausstrahlungsverbot, das schärfere Instrument der gerichtlichen Beschlagnahme und die Möglichkeit, dass Streaming-Plattformen das klassische Indizierungssystem faktisch unterlaufen. Die Geschichte bekannter Fälle wie Texas Chainsaw Massacre oder Tanz der Teufel zeigt außerdem, wie stark sich gesellschaftliche Maßstäbe für Filmgewalt über Jahrzehnte verändern können — und wie viel von der deutschen Indizierungsgeschichte letztlich auf einem bestimmten kulturellen Moment der 1980er Jahre beruht, der sich heute so nicht mehr wiederholen würde.

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